Allgemeine Geschäftsbedingungen

Last updated on 19 Feb 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Good Point GmbH für Hanc.AI


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

Good Point GmbH Liechtensteinstraße 63/10 1090 Wien, Österreich FN 618845t (Handelsgericht Wien) UID-Nr.: ATU80258169 E-Mail: legal@hanc.ai

(nachfolgend „Anbieter” oder „Hanc.AI”)

und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber”).

1.2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter betreibt unter der Bezeichnung Hanc.AI eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) für KI-gestützte Sprachagenten. Die Plattform ermöglicht es Unternehmen, KI-basierte Telefonagenten für verschiedene Geschäftsprozesse einzusetzen, darunter Terminbuchung, Reservierung, Lead-Qualifizierung, Kundensupport, Bestell- und Lieferauskunft, Outbound-Kommunikation sowie Informations- und Routing-Dienste.

1.3 SaaS-Modell

Der Anbieter stellt den Dienst als Software-as-a-Service bereit. Der Auftraggeber erhält keinen Besitz und kein Eigentum an der Software, sondern ein vertragliches Nutzungsrecht gemäß diesen AGB. Die Software wird auf Servern des Anbieters bzw. seiner Infrastrukturpartner betrieben und dem Auftraggeber über das Internet zugänglich gemacht.

1.4 B2B-Geltung

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 Abs. 2 UGB. Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Dienst im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt.

1.5 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, einschließlich Beratungs-, Implementierungs- und Supportleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss

2.1 Registrierung und Self-Service

Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Auftraggebers auf der Plattform hanc.ai und die Annahme dieser AGB zustande. Die Registrierung setzt die Angabe vollständiger und wahrheitsgemäßer Unternehmensdaten voraus. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.

2.2 Enterprise-Verträge

Für Enterprise-Kunden kann der Vertrag auch durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Auftraggeber geschlossen werden. In diesem Fall gehen die Bestimmungen des individuellen Vertrags den Regelungen dieser AGB vor.

2.3 Angebot und Annahme

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein verbindliches Angebot bindet den Anbieter für vier (4) Wochen ab Angebotslegung, sofern keine abweichende Frist angegeben ist.

2.4 Elektronische Kommunikation

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kommunikation auf elektronischem Weg (E-Mail, Plattform-Nachrichten) einverstanden. Elektronische Erklärungen des Anbieters gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

2.5 Informationspflichten gemäß ECG

Im Rahmen reiner Unternehmergeschäfte (B2B) kommen die Informationspflichten gemäß § 9 ECG (E-Commerce-Gesetz) nicht zur Anwendung, soweit gesetzlich abdingbar. Die wesentlichen Vertragsinformationen ergeben sich aus diesen AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Plattform.


§ 3 Leistungsumfang

3.1 Kernleistungen

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber folgende Kernleistungen zur Verfügung:

a) KI-Sprachagenten-Plattform: Zugang zu einer cloudbasierten Plattform mit bis zu 22 spezialisierten Agentenrollen, darunter:

b) Interaktionsmuster: Die Sprachagenten unterstützen sieben standardisierte Interaktionsmuster: Appointment-Booking, Reservation, Lead Qualification, Support, Order & Delivery, Outbound und Info & Routing.

c) Telefonie-Integration: Anbindung an das öffentliche Telefonnetz (PSTN) über SIP-Trunking, einschließlich eingehender und ausgehender Anrufe.

d) Web-Widget: Einbettbares Sprach-Widget für die Integration auf der Website des Auftraggebers.

e) Dashboard: Webbasiertes Verwaltungs- und Analyse-Dashboard zur Konfiguration der Agenten, Überwachung der Nutzung und Auswertung der Gesprächsdaten.

f) Sprachunterstützung: Unterstützung von bis zu 25 Sprachen, abhängig vom gewählten Tarif.

3.2 Drittanbieter-Dienste

Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen Drittanbieter ein. Die wesentlichen Drittanbieter sind:

a) Microsoft Ireland Operations Limited (Dublin, Irland) / Microsoft Corporation — Cloud-Hosting (Azure), LLM, Speech-to-Text, Text-to-Speech b) LiveKit Inc. (San Jose, USA) — Echtzeit-Voice/WebRTC-Infrastruktur, virtuelle Gesprächsräume c) Twilio Ireland Limited (Dublin, Irland) / Twilio Inc. — Telefonie (SIP/PSTN) d) ElevenLabs Inc. (New York, USA) — Text-to-Speech, Speech-to-Text (optional) e) Cartesia AI, Inc. (San Francisco, USA) — Speech-to-Text, Text-to-Speech (optional) f) PostHog Inc. (San Francisco, USA) — Nutzungs-Analyse, Business Intelligence g) HubSpot Ireland Ltd (Dublin, Irland) / HubSpot Inc. — CRM & Marketing-Cloud-Infrastruktur h) Brevo (Sendinblue SAS) (Paris, Frankreich) — Transaktionale und Marketing-E-Mails i) Stripe Technology Europe Limited (Dublin, Irland) / Stripe Inc. — Zahlungsabwicklung j) SIP-Provider — Telefonie-Anbindung, Rufnummernbereitstellung (der konkrete Provider ist abhängig von der Kundenkonfiguration und in Anhang B gelistet)

Der Anbieter haftet für Drittanbieter ausschließlich im Rahmen des Auswahlverschuldens (culpa in eligendo). Der Anbieter wählt Drittanbieter sorgfältig aus und überwacht deren Leistungserbringung. Für Leistungsstörungen, die ausschließlich vom Drittanbieter verursacht werden und auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Eine vollständige Liste der Sub-Auftragsverarbeiter ist in Anhang B enthalten.

3.3 Credit-System und Minutenabrechnung

a) Credits: Der Auftraggeber erwirbt mit seinem gewählten Tarif ein monatliches Guthaben („Credits”) in Euro, das für die Nutzung der Plattformdienste eingesetzt wird. Der Umfang der inkludierten Credits richtet sich nach dem jeweiligen Tarifplan.

b) Minutenabrechnung: Telefonie-Minuten werden pro angefangene Minute abgerechnet. Der Minutenpreis richtet sich nach dem gewählten Tarif und ist der aktuellen Preisliste auf hanc.ai/preise zu entnehmen.

c) Paket-Credits (inkludiert): Die im jeweiligen Tarif enthaltenen monatlichen Credits („Paket-Credits”) verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums, in dem sie erworben wurden. Ein Übertrag von Paket-Credits in den folgenden Abrechnungszeitraum findet nicht statt. Bei Kündigung oder Downgrade verfallen Paket-Credits zum Wirksamkeitsdatum der Änderung.

d) Overage-Credits (Nachkauf): Übersteigt der Verbrauch des Auftraggebers das im Tarif inkludierte Credit-Kontingent, wird der Mehrverbrauch aus dem Overage-Guthaben des Auftraggebers abgerechnet. Overage-Credits werden durch manuelles Aufladen oder über die Auto-Top-Up-Funktion (Ziff. 3.3 lit. e) erworben. Nicht verbrauchte Overage-Credits werden zeitlich unbegrenzt in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen nicht.

e) Auto Top-Up: Der Auftraggeber kann über das Dashboard die Funktion „Auto Top-Up” aktivieren. Bei Aktivierung wird das Overage-Guthaben automatisch um den vom Auftraggeber festgelegten Betrag aufgeladen, sobald das Gesamtguthaben (Paket-Credits + Overage-Credits) aufgebraucht ist. Die Belastung erfolgt über die vom Auftraggeber hinterlegte Zahlungsmethode. Der Auftraggeber kann die Auto-Top-Up-Funktion jederzeit über das Dashboard deaktivieren.

3.4 Fair-Use-Policy

Die Nutzung der Plattform unterliegt einer Fair-Use-Policy. Der Anbieter behält sich vor, bei offensichtlich missbräuchlicher oder exzessiver Nutzung (z. B. automatisierte Massenwahl, Nutzung ausschließlich zur Weiterleitung ohne echte KI-Interaktion, systematischer Missbrauch des Credit-Systems) den Zugang einzuschränken oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Auftraggeber wird vor einer solchen Maßnahme informiert und erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zur Wahrung der Systemstabilität oder zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen erforderlich.

3.5 Weiterentwicklung und Updates

Der Anbieter entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionalitäten zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen, sofern dadurch der wesentliche Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von dreißig (30) Tagen per E-Mail angekündigt.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen, insbesondere:

a) Bereitstellung wahrheitsgemäßer und vollständiger Unternehmensdaten bei der Registrierung b) Rechtzeitige Konfiguration der Sprachagenten (Gesprächsskripte, Prompts, Anweisungen) c) Bereitstellung der für die Telefonie-Integration erforderlichen Zugangsdaten (SIP-Credentials) d) Benennung eines Ansprechpartners für technische und organisatorische Fragen e) Zeitnahe Rückmeldung bei Supportanfragen des Anbieters

Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

4.2 Verantwortung für KI-Inhalte und Prompts

Der Auftraggeber ist für die Konfiguration seiner KI-Sprachagenten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

a) Die inhaltliche Gestaltung der Gesprächsskripte und Prompts b) Die Überprüfung der KI-generierten Antworten auf Richtigkeit und Angemessenheit c) Die Sicherstellung, dass die über die Agenten kommunizierten Informationen wahrheitsgemäß und rechtmäßig sind d) Die Einhaltung branchenspezifischer Informationspflichten (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Finanzmarktaufsicht)

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für inhaltliche Fehler in KI-generierten Ausgaben, die auf fehlerhafte oder unvollständige Konfiguration durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

4.3 Systemvoraussetzungen

Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform sicher, insbesondere eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser. Der Anbieter gibt die jeweils unterstützten Browserversionen auf seiner Website bekannt.

4.4 Compliance-Pflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere:

a) Kaltakquise-Verbot: Der Einsatz von KI-Sprachagenten für unaufgeforderte werbliche Anrufe an Personen, die dem Empfang solcher Anrufe nicht zugestimmt haben, ist untersagt (vgl. § 107 TKG 2021 (AT), § 7 UWG (DE), Art. 3 lit. o UWG (CH)).

b) Telefonnummern-Registrierung: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Registrierung und den rechtmäßigen Erwerb der für den Dienst genutzten Telefonnummern.

c) Aufzeichnungspflichten: Sofern Gespräche aufgezeichnet werden, hat der Auftraggeber die Einwilligung der Gesprächspartner einzuholen und auf die Aufzeichnung hinzuweisen.

d) Branchenspezifische Vorschriften: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatz der KI-Sprachagenten mit den für seine Branche geltenden Vorschriften vereinbar ist.


§ 5 KI-spezifische Bestimmungen und EU AI Act

5.1 Transparenzpflicht gemäß EU AI Act

Gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) besteht eine Pflicht zur Offenlegung gegenüber natürlichen Personen, dass diese mit einem KI-System interagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der KI-Sprachagenten im Telefoniebereich sicherzustellen, dass:

a) Zu Beginn jedes Telefongesprächs ein deutlicher Hinweis erfolgt, dass der Gesprächspartner mit einem KI-gestützten Sprachagenten spricht. b) Dieser Hinweis in der jeweiligen Gesprächssprache erfolgt und klar verständlich ist. c) Der Auftraggeber die von der Plattform bereitgestellten Standard-Ansagen verwendet oder eine gleichwertige eigene Ansage konfiguriert.

Der Anbieter stellt standardmäßige KI-Kennzeichnungs-Ansagen in allen unterstützten Sprachen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Aktivierung und korrekte Konfiguration liegt beim Auftraggeber.

5.2 Verantwortung für KI-generierte Inhalte

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme auf Basis statistischer Modelle arbeiten und die generierten Inhalte trotz sorgfältiger Entwicklung fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein können. Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

a) Die regelmäßige Überprüfung und Qualitätssicherung der KI-generierten Antworten b) Die Einrichtung geeigneter Eskalationsmechanismen für komplexe oder sensible Anfragen c) Die Information seiner Endkunden über die Grenzen KI-gestützter Kommunikation

5.3 Verbot der Nutzung für Hochrisiko-Anwendungen

Die Plattform darf nicht für Anwendungen eingesetzt werden, die gemäß Art. 6 i.V.m. Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 als „Hochrisiko-KI-System” einzustufen sind, insbesondere nicht für:

a) Entscheidungen über die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen b) Bewertung von Bewerbern im Rahmen von Einstellungsverfahren c) Biometrische Identifizierung oder Kategorisierung d) Strafverfolgung oder Grenzkontrolle e) Kritische Infrastruktur im Sinne der NIS-2-Richtlinie

5.4 Umgang mit KI-Fehlern (Halluzinationen)

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Sprachmodelle sogenannte „Halluzinationen” erzeugen können — Aussagen, die grammatikalisch korrekt und plausibel klingen, aber inhaltlich falsch sind. Der Anbieter:

a) Setzt technische Maßnahmen zur Reduzierung von Halluzinationen ein (Grounding, Prompt Engineering, Kontextbeschränkung) b) Übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit aller KI-generierten Aussagen c) Empfiehlt dem Auftraggeber, für kritische Geschäftsvorfälle (z. B. Preiszusagen, Vertragsabschlüsse, medizinische oder rechtliche Auskünfte) eine menschliche Überprüfung vorzusehen

Die Haftung für Schäden, die durch KI-Halluzinationen entstehen, richtet sich nach § 12 dieser AGB.

5.5 Pflicht zu Sicherheitsmaßnahmen bei sensiblen Daten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten zur politischen Überzeugung) in die KI-Sprachagenten einzugeben oder deren Verarbeitung über die Plattform zu veranlassen, es sei denn, der Auftraggeber hat die hierfür erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen und den Anbieter vorab schriftlich informiert.


§ 6 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum

6.1 Lizenzumfang

Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des gewählten Tarifs ein. Die Nutzung ist auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers beschränkt.

6.2 Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich der zugrundeliegenden Software, Algorithmen, Modelle, Designs, Marken und der Dokumentation, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erwirbt durch den Vertrag keine Rechte an geistigem Eigentum des Anbieters über das in Ziff. 6.1 gewährte Nutzungsrecht hinaus.

6.3 Daten des Auftraggebers

Der Auftraggeber behält alle Rechte an seinen Daten, die er in die Plattform eingibt oder die durch die Nutzung der Plattform generiert werden (z. B. Gesprächsprotokolle, Konfigurationsdaten). Der Anbieter darf diese Daten nur zur Vertragserfüllung und — in anonymisierter und aggregierter Form — zur Verbesserung der Plattform verwenden.

6.4 Kontrollrechte

Der Auftraggeber darf die Plattform nicht: a) Dekompilieren, disassemblieren oder rückentwickeln (Reverse Engineering), außer soweit dies nach § 40e UrhG (AT) oder Art. 6 der Richtlinie 2009/24/EG zwingend zulässig ist b) Unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder an Dritte weitergeben c) Zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts nutzen d) Für Benchmarks oder Leistungsvergleiche verwenden, die veröffentlicht werden sollen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters

6.5 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber in Referenzlisten, auf der Website und in Marketingmaterialien als Kunden zu benennen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit per E-Mail an legal@hanc.ai widersprechen.


§ 7 Service Level Agreement (SLA)

7.1 Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5% pro Kalenderjahr an, gemessen an der Gesamtzeit abzüglich geplanter Wartungsfenster (gemäß Ziff. 7.6). Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtzeit − Geplante Wartung − Ungeplante Ausfallzeit) / (Gesamtzeit − Geplante Wartung)) × 100

7.2 Fehlerklassen

Fehler werden in folgende Klassen eingeteilt:

KlasseBezeichnungBeschreibung
1KritischTotalausfall der Plattform; keine Telefonie möglich
2SchwerWesentliche Funktionen eingeschränkt; Workaround nicht möglich
3LeichtEinzelne Funktionen eingeschränkt; Workaround möglich
4GeringKosmetische Fehler; keine Auswirkung auf Funktionalität

7.3 Reaktionszeiten

KlasseReaktionszeitLösungsziel
14 Stunden24 Stunden
28 Stunden72 Stunden
32 Werktage4 Wochen
45 Werktage8 Wochen

Reaktionszeiten gelten innerhalb der Servicezeiten (Ziff. 8.3). Die Fehlerklassifizierung obliegt dem Anbieter nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Auftraggeber kann bei abweichender Einschätzung eine Neubewertung beantragen.

7.4 Gutschrift-Mechanismus

Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit die garantierte Verfügbarkeit von 99,5% in einem Kalendermonat, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Gutschrift:

Monatliche VerfügbarkeitGutschrift (% der Monatsgebühr)
< 99,5% bis ≥ 99,0%5%
< 99,0% bis ≥ 98,0%10%
< 98,0% bis ≥ 95,0%20%
< 95,0%30%

Die Gutschrift ist auf maximal 30% der monatlichen Netto-Vergütung des betroffenen Monats begrenzt (Cap). Gutschriften werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Der Gutschrift-Anspruch ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des betroffenen Monats schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.

Die Gutschrift stellt die ausschließliche Abhilfe für Verfügbarkeitsunterschreitungen dar, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

7.5 Status-Page

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber Informationen zum aktuellen Betriebsstatus der Plattform, geplanten Wartungsarbeiten und vergangenen Störungen zur Verfügung. Die Art der Bereitstellung (z. B. Status-Seite, E-Mail-Benachrichtigungen, Dashboard-Hinweise) liegt im Ermessen des Anbieters.

7.6 Wartungsfenster

Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus auf der Status-Seite und per E-Mail angekündigt. Das reguläre Wartungsfenster ist Samstag, 02:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ. Notfallwartungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Stabilität der Plattform erforderlich sind, können auch außerhalb dieses Fensters durchgeführt werden und werden schnellstmöglich kommuniziert.


§ 8 Support und Kommunikation

8.1 Self-Service-Hilfe

Der Anbieter stellt eine Online-Wissensdatenbank (Dokumentation, FAQ, Tutorials) unter docs.hanc.ai bereit. Diese wird regelmäßig aktualisiert und steht dem Auftraggeber ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

8.2 E-Mail-Support

Der Auftraggeber kann Support-Anfragen per E-Mail an support@hanc.ai richten. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Servicezeiten. Die erstmalige Eingangsbestätigung erfolgt automatisch. Die inhaltliche Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Fehlerklasse (Ziff. 7.3).

8.3 Servicezeiten

Support wird zu folgenden Zeiten geleistet:

TarifServicezeiten
Free, StarterMo–Fr, 09:00–17:00 MEZ
Pro, BusinessMo–Fr, 08:00–20:00 MEZ
Agency, EnterpriseNach individueller Vereinbarung

Gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters (Wien, Österreich) sind von den Servicezeiten ausgenommen.

8.4 Sprachen

Support wird in deutscher und englischer Sprache angeboten.


§ 9 Vergütung und Zahlung

9.1 Preismodell

Der Anbieter bietet die Plattform in folgenden Tarifplänen an:

PlanMonatliche GebührInkludierte CreditsZielgruppe
Free€ 0,00€ 10,00 (einmalig)Testnutzung
Starter€ 29,95€ 30,00Einzelunternehmer, Mikrounternehmen
Pro€ 99,95€ 100,00KMU (10–50 Mitarbeiter)
Business€ 249,95€ 250,00Mittelstand
Agency€ 799,95White LabelAgenturen (White-Label-Lösung)
EnterpriseIndividuellIndividuellGroßunternehmen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die aktuelle Preisliste mit Minutentarifen ist unter hanc.ai/preise abrufbar.

9.2 Credit-System

a) Paket-Credits (inkludiert): Jeder Tarif enthält ein monatliches Credit-Kontingent („Paket-Credits”) gemäß der obigen Tabelle. Paket-Credits werden für Telefonie-Minuten, Web-Widget-Minuten und SMS-Nachrichten verbraucht. Paket-Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ohne Übertragmöglichkeit (vgl. Ziff. 3.3 lit. c).

b) Overage-Credits (Nachkauf): Über das Paket-Kontingent hinaus erworbene Credits (manuell oder via Auto Top-Up) werden zeitlich unbegrenzt in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen nicht (vgl. Ziff. 3.3 lit. d).

c) Credits bei Planwechsel: Bei einem Upgrade werden bestehende Overage-Credits übernommen; Paket-Credits des alten Plans verfallen. Bei einem Downgrade verfallen alle nicht verbrauchten Paket-Credits zum Wirksamkeitsdatum des Downgrades.

d) Kein Erstattungsanspruch: Bei Kündigung besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht verbrauchter Credits. Der Auftraggeber kann verbleibende Credits bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums nutzen.

9.3 Overage-Abrechnung

Verbraucht der Auftraggeber mehr Credits als im Tarif inkludiert, wird der Mehrverbrauch aus dem Overage-Guthaben des Auftraggebers abgerechnet. Ist kein Overage-Guthaben vorhanden und die Auto-Top-Up-Funktion nicht aktiviert, wird der Dienst bis zur nächsten Gutschrift von Paket-Credits oder bis zum manuellen Aufladen von Overage-Credits eingeschränkt. Der Auftraggeber kann über das Dashboard jederzeit Overage-Credits manuell erwerben oder die Auto-Top-Up-Funktion (Ziff. 3.3 lit. e) aktivieren, um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen.

9.4 Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

b) Zahlungsmethoden: Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. (vgl. Ziff. 3.2).

c) Rechnungsstellung: Rechnungen werden monatlich in elektronischer Form (PDF per E-Mail) erstellt und über das Dashboard abrufbar gemacht.

d) Aufrechnung: Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9.5 Preisanpassung

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise (einschließlich der Tarifgebühren, Minutenpreise und Overage-Tarife) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und auf der Preisseite unter hanc.ai/preise veröffentlicht. Die geänderten Preise gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Mitteilungsfrist. Nutzt der Auftraggeber die Plattform nach Inkrafttreten der Preisanpassung weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Preisen.

9.6 Zahlungsverzug

a) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen (§ 456 UGB).

b) Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Der Auftraggeber wird vor der Sperrung per E-Mail benachrichtigt und erhält eine Nachfrist von sieben (7) Tagen.

c) Vorgerichtliche Mahnkosten werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch € 40,00 pro Mahnung (§ 458 UGB), in Rechnung gestellt.


§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Laufzeiten

a) Monatliche Laufzeit: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt einen (1) Monat.

b) Jährliche Laufzeit: Alternativ kann der Auftraggeber eine jährliche Abrechnungsperiode wählen, die mit einem Preisvorteil verbunden ist. Die Mindestlaufzeit beträgt in diesem Fall zwölf (12) Monate.

c) Enterprise-Verträge: Die Laufzeit von Enterprise-Verträgen wird individuell vereinbart.

10.2 Ordentliche Kündigung

a) Bei monatlicher Laufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

b) Bei jährlicher Laufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen (1) weiteren Monat.

c) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per E-Mail an legal@hanc.ai oder über die Kündigungsfunktion im Dashboard ist ausreichend. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Wirksamkeitsdatum der Kündigung per E-Mail.

10.3 Außerordentliche Kündigung

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) Die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt b) Über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird c) Der Auftraggeber die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt (insbesondere Verstöße gegen Ziff. 4.4 oder 5.3) d) Der Auftraggeber mit der Zahlung um mehr als sechzig (60) Tage in Verzug ist

10.4 Datenexport nach Vertragsende

a) Nach Wirksamwerden der Kündigung steht dem Auftraggeber ein Zeitraum von dreißig (30) Tagen zur Verfügung, um seine Daten über die Exportfunktion im Dashboard herunterzuladen. Der Export erfolgt in maschinenlesbaren Standardformaten (CSV, JSON).

b) Der Anbieter stellt sicher, dass der Auftraggeber während dieses Zeitraums Zugang zu seinen Daten hat, auch wenn die aktive Nutzung der Plattform bereits eingestellt wurde.

c) Nach Ablauf der Exportfrist werden die Daten des Auftraggebers gemäß Ziff. 10.5 gelöscht.

10.5 Löschung nach Vertragsende

Nach Ablauf der Exportfrist (Ziff. 10.4) und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 132 Abs. 1 BAO — sieben Jahre) werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers und seiner Endkunden vollständig und unwiderruflich gelöscht. Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich.


§ 11 Datenschutz

11.1 Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die unter hanc.ai/de/privacy abrufbar ist.

11.2 Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gelten die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anhang A dieser AGB. Der Anhang A ist integraler Bestandteil dieses Vertrags. Sofern und soweit die Bestimmungen des Anhangs A von den übrigen Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die Bestimmungen des Anhangs A vor.


§ 12 Haftung und Gewährleistung

12.1 Haftungsgrundsätze

a) Der Anbieter haftet dem Auftraggeber nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

c) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit nicht durch die Sicherungspflichten des Anbieters abgedeckt), Betriebsunterbrechung und Folgeschäden ist — außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — ausgeschlossen.

12.2 Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — unabhängig vom Rechtsgrund — auf die Summe der vom Auftraggeber in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Netto-Vergütung begrenzt (Haftungs-Cap).

Diese Begrenzung gilt nicht für: a) Schäden aus vorsätzlichem Verhalten b) Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) d) Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist

12.3 Haftung für KI-Inhalte

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der KI-generierten Inhalte gegenüber seinen Endkunden und Dritten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden KI-Ausgaben entstehen, sofern der Anbieter die in Ziff. 5.4 genannten technischen Maßnahmen zur Reduzierung von Halluzinationen eingesetzt hat.

12.4 Haftung für Drittanbieter

Der Anbieter haftet für die in Ziff. 3.2 genannten Drittanbieter ausschließlich im Rahmen des Auswahlverschuldens. Der Anbieter wählt Drittanbieter nach den Kriterien Zuverlässigkeit, technische Eignung und Datenschutzkonformität aus und überwacht deren Leistung im zumutbaren Rahmen. Für Leistungsstörungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

12.5 Haftung bei kostenlosen Leistungen

Für kostenlose Leistungen (insbesondere den Free-Tarif, Beta-Funktionen und Testphasen) haftet der Anbieter ausschließlich für Vorsatz. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12.6 Gewährleistung

a) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem SLA (§ 7) vereinbarten Eigenschaften aufweist.

b) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung, schriftlich oder per E-Mail an support@hanc.ai zu rügen (Rügepflicht). Die Rüge soll den Mangel nachvollziehbar beschreiben und, soweit möglich, Schritte zur Reproduktion enthalten.

c) Bei berechtigten Mängeln steht dem Anbieter zunächst das Recht zur Nachbesserung (Fehlerbehebung) zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung oder — bei wesentlichen Mängeln — die außerordentliche Kündigung verlangen.

d) Die Parteien verzichten wechselseitig auf das Recht zur Irrtumsanfechtung und die Geltendmachung der laesio enormis (§ 934 ABGB). Dieser Verzicht gilt nur im Rahmen von Unternehmergeschäften.

12.7 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren — soweit gesetzlich abdingbar — sechs (6) Monate nach Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch zwei (2) Jahre nach Leistungserbringung.


§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere: a) Geschäftspläne, Strategien und Finanzdaten b) Technische Spezifikationen und Architekturdaten c) Kundendaten und Nutzungsstatistiken d) Preiskonditionen und individuelle Vereinbarungen

13.2 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: a) Zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden b) Der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren c) Von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten wurden d) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen — in diesem Fall ist die offenlegende Partei unverzüglich zu informieren

13.3 Abwerbeverbot

Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die am Vertrag mitgewirkt haben, abzuwerben oder zur Kündigung zu veranlassen. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs (6) Brutto-Monatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG).

14.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters in Wien, Österreich ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

14.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 886 ABGB), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Textform.

14.5 Rangfolge bei Widersprüchen

Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelle Vereinbarungen (Enterprise-Verträge, Side Letters)
  2. Anhänge (AVV, Sub-Processor-Liste)
  3. Diese AGB
  4. Leistungsbeschreibungen auf der Plattform

14.6 Änderung der AGB

a) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

b) Der Auftraggeber hat das Recht, der Änderung innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fort. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

c) Nutzt der Auftraggeber die Plattform nach Inkrafttreten der Änderung weiter, ohne Widerspruch erhoben zu haben, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB.

d) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Auftraggebers wirken (z. B. Erweiterung des Leistungsumfangs, Preissenkungen), treten ohne Widerspruchsfrist in Kraft.

14.7 Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung an einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Auftraggeber wird über eine solche Übertragung unverzüglich informiert.


Anhang A: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

gemäß Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Verantwortlicher”) und der Good Point GmbH (nachfolgend „Auftragsverarbeiter”)


A.1 Gegenstand und Dauer

a) Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt die Pflichten des Auftragsverarbeiters bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der in § 1.2 der AGB beschriebenen Leistungen.

b) Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (§ 10 AGB) zuzüglich der Exportfrist (§ 10.4 AGB) und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

c) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Gebiet der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, mit Ausnahme der in Ziff. A.9 geregelten Drittlandtransfers.

A.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der KI-Sprachagenten-Plattform Hanc.AI, insbesondere:

a) Entgegennahme und Durchführung von Telefonaten durch KI-Sprachagenten b) Verarbeitung und Speicherung von Gesprächsinhalten (Transkripte, Zusammenfassungen) c) Analyse und statistische Auswertung der Gesprächsdaten (Dashboard, Berichte) d) Weiterleitung von Informationen an vom Verantwortlichen definierte Empfänger (z. B. CRM-Anbindung, E-Mail-Benachrichtigungen) e) Speicherung und Verwaltung der Konfigurationsdaten des Verantwortlichen

Die Art der Verarbeitung umfasst: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen und Vernichten.

A.3 Kategorien betroffener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten können verarbeitet werden:

a) Stammdaten der Anrufer: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (soweit im Gespräch genannt) b) Gesprächsinhalte: Transkripte, Zusammenfassungen, extrahierte Informationen (Termine, Bestellnummern, Anfragen) c) Metadaten: Zeitpunkt, Dauer und Richtung des Anrufs, IP-Adresse (bei Web-Widget) d) Konfigurationsdaten: Vom Verantwortlichen hinterlegte Geschäftsinformationen, Gesprächsskripte, Prompts e) Nutzungsdaten: Login-Daten, Zugriffsprotokolle, Dashboard-Aktivitäten des Verantwortlichen

A.4 Kategorien betroffener Personen

a) Anrufer und Gesprächspartner der KI-Sprachagenten (Endkunden, Interessenten, Geschäftspartner des Verantwortlichen) b) Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Verantwortlichen (Dashboard-Nutzer)

A.5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um:

a) Vertraulichkeit:

b) Integrität:

c) Verfügbarkeit und Belastbarkeit:

d) Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung:

A.6 Sub-Auftragsverarbeiter

a) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Sub-Auftragsverarbeitern gemäß der in Anhang B aufgeführten Liste.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Sub-Auftragsverarbeitern mindestens dreißig (30) Tage vor der Änderung per E-Mail. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von vierzehn (14) Tagen widersprechen.

c) Im Falle eines berechtigten Widerspruchs wird der Auftragsverarbeiter die betreffende Unterbeauftragung nicht vornehmen. Kann die Leistung ohne den Sub-Auftragsverarbeiter nicht erbracht werden, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

d) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Sub-Auftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung gleichwertiger Datenschutzpflichten.

A.7 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist verpflichtet:

a) Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen (insbesondere Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO) b) Betroffene Personen über die Verarbeitung zu informieren (Art. 13, 14 DSGVO) c) Keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit dem Auftragsverarbeiter zu verarbeiten (vgl. Ziff. 5.5 AGB) d) Weisungen zur Datenverarbeitung in Textform zu erteilen e) Dem Auftragsverarbeiter unverzüglich mitzuteilen, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Datenverarbeitung feststellt

A.8 Audit-Rechte

a) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieser AVV und der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen (Audit).

b) Audits werden mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) und unter Berücksichtigung der Geschäftsinteressen des Auftragsverarbeiters (insbesondere Geheimhaltung gegenüber anderen Auftraggebern) durchgeführt.

c) Der Auftragsverarbeiter kann dem Verantwortlichen alternativ aktuelle Zertifizierungen (z. B. ISO 27001, SOC 2) oder Prüfberichte unabhängiger Prüfer zur Verfügung stellen.

d) Die Kosten des Audits trägt der Verantwortliche, sofern das Audit keine wesentlichen Verstöße aufdeckt.

A.9 Datenübermittlung in Drittländer

a) Soweit Sub-Auftragsverarbeiter in Drittländern (außerhalb des EWR) ansässig sind, erfolgt die Datenübermittlung auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

b) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die jeweiligen Sub-Auftragsverarbeiter über eine gültige DPF-Zertifizierung verfügen und überwacht deren Zertifizierungsstatus. Bei Wegfall der DPF-Zertifizierung werden unverzüglich EU-Standardvertragsklauseln implementiert.

c) Der Verantwortliche kann die jeweils gültigen Transfermechanismen jederzeit beim Auftragsverarbeiter erfragen.

A.10 Datenschutzverletzungen

a) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Kenntniserlangung.

b) Die Meldung enthält mindestens:

c) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO.

A.11 Beendigung und Datenlöschung

a) Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet wurden, unter Beachtung der in Ziff. 10.4 und 10.5 der AGB geregelten Fristen.

b) Sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen, werden die betreffenden Daten gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.

c) Der Auftragsverarbeiter bestätigt die vollständige Löschung auf Verlangen des Verantwortlichen schriftlich.


Anhang B: Genehmigte Sub-Auftragsverarbeiter

Nr.UnternehmenAdresseZweckTransfermechanismusServerstandort
1Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft Corporation)One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, IrlandCloud-Hosting (Azure), LLM, Speech-to-Text, Text-to-SpeechEU-US DPF / SCCEU — Hanc.AI wählt die datenschutzfreundlichste Einstellung; durch Nutzung der Datenschutzzone Europa verlassen Daten laut Anbieter nicht die europäische Region.
2LiveKit Inc.4285 Payne Avenue, Suite 9154, San Jose, CA 95157, United StatesEchtzeit-Voice/WebRTC-Infrastruktur, virtuelle GesprächsräumeEU SCCEU — Hanc.AI wählt die datenschutzfreundlichste Einstellung; durch Konfiguration von Region Pinning verlassen Daten laut Anbieter nicht die europäische Region.
3Twilio Ireland Limited (Twilio Inc.)25-28 North Wall Quay, D01 H104, Dublin, IrlandTelefonie (SIP/PSTN)EU-US DPF / Twilio BCR / SCCEU — Hanc.AI wählt die datenschutzfreundlichste Einstellung; durch Nutzung der Irland-Region verlassen Daten laut Anbieter nicht die europäische Region.
4ElevenLabs Inc.169 Madison Ave #2484, New York, NY 10016, United StatesText-to-Speech, Speech-to-Text (optional)EU-US DPF / SCCEU (BE) — Im Rahmen eines Enterprise-Vertrags bleiben sämtliche Daten ausschließlich innerhalb Europas; Zero Data Retention nach Audiogenerierung.
5Cartesia AI, Inc.1766 18th Street, Suite 1200, San Francisco, CA 94103, United StatesSpeech-to-Text, Text-to-Speech (optional)GDPR / SCCOptional — Hanc.AI wählt die datenschutzfreundlichste Variante.
6PostHog Inc.2261 Market Street #4008, San Francisco, CA 94114, United StatesNutzungs-Analyse, Business IntelligenceEU-US DPF / SCCEU — Hanc.AI nutzt den europäischen Standort.
7HubSpot Ireland Ltd (HubSpot Inc.)2 Dawson Street, Dublin D02 Y448, IrlandCRM & Marketing-Cloud-InfrastrukturEU-US DPF / SCCEU (DE)
8Brevo (Sendinblue SAS)55 rue d’Amsterdam, 75008 Paris, FrankreichTransaktionale E-Mails, Marketing-E-Mails— (EU-Unternehmen)EU (FR/DE) — Kein Drittlandtransfer.
9Stripe Technology Europe Limited (Stripe Inc.)1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin 2, D02 H210, IrlandZahlungsabwicklungEU-US DPF / SCCEU (IE) + USA
10SIP-Provider(abhängig von Kundenkonfiguration — siehe docs.hanc.ai/sip)Telefonie-Anbindung (PSTN), RufnummernbereitstellungEU (DE/AT) — Auswahl ausschließlich EU-basierter Provider.

Hanc.AI wählt bei sämtlichen Sub-Auftragsverarbeitern die datenschutzfreundlichste Einstellung und bevorzugt Serverstandorte innerhalb der EU. Der Anbieter aktualisiert diese Liste bei Änderungen und informiert den Verantwortlichen gemäß Ziff. A.6 dieser AVV.


Good Point GmbH Liechtensteinstraße 63/10 1090 Wien, Österreich FN 618845t | UID: ATU80258169 E-Mail: legal@hanc.ai Web: hanc.ai

Stand: 19. Februar 2026 — Version 1.0 Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.